Haftung
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während des Mietzeitraums für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter (maxundpeter.de / Domin & Neumärker GbR) von Schadenersatzleistungen, die aus der Nutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen resultieren, frei. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden oder Ausfälle von folglich nicht stattfindende bzw. realisierbare Veranstaltungen, welche aus nicht funktionierenden Mietobjekten resultieren. Schadenersatzleistungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter muss dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel bei Rückgabe unmittelbar mitteilen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Wiederbeschaffungskosten. Die resultierenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.Die Mietobjekte müssen in einem trockenen Zustand zurückgegeben werden, andernfalls kann der Vermieter die hinterlegte Kaution für die Trocknung teilweise oder gänzlich einbehalten.
Hüpfburg Benutzungshinweise – Unbedingt beachten!
1. Platzieren Sie die Hüpfburg am vorgesehenen Aufstellungsort und achten Sie auf eine ebene Standfläche mit maximal 5% Gefälle.
2. Stellen Sie sicher, dass Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen nicht durch die Hüpfburg blockiert oder behindert werden.
3. Halten Sie im aufgeblasenen Zustand einen Mindestabstand von 1,80 Metern zu Wänden und Gegenständen ein. Abweichungen sind erlaubt, wenn die Hüpfburg mit aufgeblasenen Wänden unmittelbar an festen Wänden steht. In diesem Fall müssen die Wände 2,00 m höher sein als die höchste Plattform, sofern keine zusätzliche Gefährdung entsteht.
4. Der Eingang der Hüpfburg sollte mindestens 3,50 bis 4,00 Meter von Wänden und Gegenständen entfernt sein.
5. Positionieren Sie das Gebläse mit einem Abstand von mindestens 1,20 m von den Wandseiten und mindestens 2,50 m von den offenen Seiten der Hüpfburg. Das Gebläse und alle zugehörigen Einrichtungen sollten nicht leicht zugänglich für die Öffentlichkeit sein.
6. Im Innenbereich achten Sie darauf, dass der Raum eine ausreichende Höhe hat, abhängig von der Hüpfburggröße. Ein Mindestabstand von 0,50 Metern zwischen der Hüpfburg und der Decke muss eingehalten werden. Vermeiden Sie die Aufstellung unter Wärmequellen. Prüfen Sie, ob ein Sicherheitsabstand eine sichere Aufstellung ermöglicht.
7. Im Außenbereich halten Sie angemessenen Abstand zu Oberleitungen und anderen möglichen Gefährdungen.
8. Bei öffentlichen Veranstaltungen errichten Sie eine Absperrung um die Hüpfburg, um den Zutritt zu steuern. Die Absperrung sollte 1,00 Meter hoch sein, mit einem umlaufenden Abstand von mindestens 1,80 Metern zur Hüpfburg. Bei hohen Hüpfburgen beträgt dieser Abstand mindestens 50% der Höhe der obersten Plattform. Der Abstand am Eingang sollte 3,50 – 4,00 Meter zur Hüpfburg betragen, und der Zugang zum Areal sollte mindestens 1,20 m breit sein.
9. Unter oder an der Hüpfburg dürfen keine scharfkantigen, scheuernden oder rauen Gegenstände oder Oberflächen vorhanden sein. Verwenden Sie immer eine stabile Unterlegplane.
10. Platzieren Sie die Hüpfburg gemäß den Anweisungen und überprüfen Sie, ob alle Luftein- und Luftauslässe angeschlossen oder fest verschlossen sind, bevor Sie das Gebläse starten.
11. Achten Sie darauf, dass der Schlauch zum Aufblasen nicht geknickt ist.
12. Bei harten Untergründen wie Beton oder Fliesen sichern Sie die Aufprallfläche um die Eingangsstufe gemäß DIN EN 14960. Die Aufprallfläche muss an jeder freien Seite mindestens 120cm betragen und den Anforderungen an die Stoßdämpfung entsprechen.
13. Im Innenbereich verwenden Sie niemals Gebläse mit Verbrennungsmotoren für Hüpfburgen.
14. Beim Außenbetrieb stellen Sie sicher, dass die Windverhältnisse den Betrieb zulassen. Betreiben Sie die Hüpfburg nicht bei starkem Wind (ab Windstärke 5, 38 Km/h).
15. Befestigen Sie die Hüpfburg mit allen Befestigungsösen am Aufstellungsort, z.B. mit Heringen. Überprüfen Sie den Zustand der Befestigungsösen und achten Sie auf die richtige Richtung der einwirkenden Kraft.
16. Vor der Inbetriebnahme prüfen Sie das Gebläse und die Zuleitungen auf Beschädigungen. Betreiben Sie das elektrische Gebläse nicht bei Regen und schützen Sie es vor Feuchtigkeit.
17. Evakuieren Sie die Hüpfburg während des Auftankens von Verbrennungsmotor-Gebläsen oder Stromerzeugern.
18. Wenn die Hüpfburg nicht in Betrieb ist, lassen Sie die Luft ab und schalten Sie den Strom ab.
19. Im Falle eines Unfalls befolgen Sie die geltenden Vorgehensweisen für Notfälle oder Unfälle. Füllen Sie den Unfallbericht aus und beachten Sie die Erste-Hilfe-Merkblätter von Berufsgenossenschaften und Rettungsdiensten.
20. Halten Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle, achten Sie auf die eigene Sicherheit, retten Sie Personen aus dem Gefahrenbereich, lösen Sie den Notruf aus und geben Sie wichtige Informationen weiter. Beachten Sie die Angaben zu Ort, Geschehen, Anzahl der Verletzten und Art der Verletzungen.
Kleine Checkliste – Prüfung vor jeder Inbetriebnahme
1. Überprüfen Sie die Eignung des Aufstellungsortes.
2. Gewährleisten Sie, dass alle Verankerungen sicher befestigt sind.
3. Stellen Sie sicher, dass alle Zubehörteile an ihrer vorgesehenen Stelle sind, wie z.B. Fallschutzmatten.
4. Untersuchen Sie das Gewebe oder die Nähte auf eventuelle Löcher oder Risse.
5. Kontrollieren Sie das Gebläse auf Schäden, wie lose oder hervorstehende Teile, freiliegende elektrische Komponenten und unversehrte Kabel. Achten Sie darauf, dass der Lufteinlass des Gebläses nicht blockiert oder abgedeckt ist, und dass Steckerfassungen sowie Schalter unbeschädigt sind.
6. Überprüfen Sie die feste Verbindung des Anschlussrohrs der Hüpfburg mit dem Gebläse.
7. Gewährleisten Sie, dass das Gebläse sicher an der richtigen Position angebracht ist und dass die Schutzgitter intakt sind.
Sicherer Betrieb von Hüpfburgen: Checkliste vor jeder Inbetriebnahme
1. Stellen Sie sicher, dass ausreichend Betreuungs- oder Aufsichtspersonal vorhanden ist, das gemäß den Betriebsanweisungen geschult wurde. Das Personal sollte den sicheren Betrieb der Hüpfburg gewährleisten und stets überwachen. Händigen Sie dem Personal eine Kopie dieser Anweisungen aus.
2. Schulen Sie das Aufsichtspersonal in der Vorgehensweise bei Notfällen oder Unfällen.
3. Das Aufsichtspersonal muss kontinuierlich die Hüpfburg überwachen und bei Anzeichen von unangemessenem Verhalten die Kinder zur Ordnung rufen. Besondere Aufmerksamkeit gilt kleinen und schüchternen Kindern, besonders wenn ältere Kinder zu wild werden.
4. Der Betreiber/Mieter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird, um Gefahren für die Benutzer zu vermeiden.
5. Größere, stürmischere Kinder sollten von den kleineren getrennt werden. Die Anzahl der Benutzer sollte begrenzt und die Nutzung gegebenenfalls zeitlich beschränkt werden.
6. Hüpfburgen sind gemäß DIN EN 14960 für Kinder bis etwa 12 Jahre geeignet. Die Kinder dürfen nicht größer sein als die niedrigste Begrenzungswand.
7. Der Betreiber/Mieter muss sicherstellen:
7A. Nie ohne Aufsicht! Stellen Sie sicher, dass während des Spielens auf der Hüpfburg immer qualifiziertes Aufsichtspersonal anwesend ist, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
7B. Regelung Zugang! Das Aufsichtspersonal sollte gewährleisten, dass der Zugang zur Hüpfburg geordnet und sicher erfolgt. Es dürfen keine Kinder im Eingangsbereich sitzen oder stehen, und der Eingang sowie der Zugang müssen stets frei gehalten werden.
7C. Sicherheitsabstand einhalten und nie rauchen! Achten Sie darauf, dass in unmittelbarer Nähe der Hüpfburg nicht geraucht wird. Es ist wichtig, einen Sicherheitsabstand von mindestens 3,50 bis 4 Metern zu Wärmequellen und von 1,80 Metern an den Seiten und der Rückseite einzuhalten, um Brandgefahr oder Beschädigungen zu verhindern.
7D. Vorsicht bei Regen! Das Gebläse (220 V) sollte während der Benutzungsdauer immer in Betrieb bleiben. Bei Regen ist das Gebläse auszuschalten bzw. stromfrei zu schalten und trocken zu verstauen. Vor dem Abschalten des Gebläses ist sicherzustellen, dass sich keine Personen mehr auf der Hüpfburg aufhalten.
7E. Alter beachten! Die Hüpfburg ist ausschließlich für Kinder bis maximal 12 Jahre geeignet.
7F. Nur ohne Schuhe! Betreten Sie die Hüpfburg nur ohne Schuhe, um Verletzungen und Beschädigungen zu vermeiden.
7G. Nicht klettern oder turnen! Das Klettern, Hängen und das Durchführen von Saltos oder Purzelbäumen an Begrenzungswänden oder anderen Bauteilen sind strikt untersagt.
7H. Keine Gegenstände oder Lebensmittel! Es ist untersagt, Brillen, spitze oder scharfkantige Gegenstände, Haarspangen oder Schmuckteile mit in die Hüpfburg zu nehmen. Auch Lebensmittel wie Kaugummi, Eis oder Getränke sind nicht erlaubt.
7I. Hüpfburg nie überfüllen! Stellen Sie sicher, dass die Hüpfburg nicht übermäßig befüllt wird, damit jedes Kind ausreichend Platz zum Spielen hat und Verletzungen vermieden werden. Die tatsächliche Benutzerzahl sollte je nach Alter, Temperament und Situation von der Aufsicht festgelegt werden.
7J. Nie ohne Verankerung in Betrieb nehmen! Die Hüpfburg muss stets gesichert sein, beispielsweise durch Anbinden und/oder die mitgelieferten Heringe, um eine feste mechanische Verbindung zum Untergrund sicherzustellen.
7K. Kein Betrieb bei starkem Wind! Bei Sturm oder starkem Wind (> 38 km/h) darf die Hüpfburg nicht betrieben werden.
7L. Rettungswege freihalten! Achten Sie darauf, dass die Hüpfburg so aufgestellt wird, dass keine Rettungswege oder Feuerlöscheinrichtungen behindert oder eingeschränkt werden.
7M. Keine Scheuerpunkte oder Gegenstände! Vor jeder Benutzung ist sicherzustellen, dass sich weder Scheuerpunkte noch spitze Gegenstände unter oder neben der Hüpfburg befinden.
7N. Nie ohne Unterlegplane! Die Hüpfburg sollte ausschließlich auf einer Unterlegplane betrieben werden, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.
7O. Nie über den Boden ziehen! Transportieren Sie die Hüpfburg niemals über den Boden, auch nicht im Transportsack. Verwenden Sie immer geeignete Hilfsmittel oder tragen Sie die Hüpfburg.
7P. Immer den Sicherheitsabstand einhalten! Achten Sie darauf, dass immer ausreichend Sicherheitsabstand zwischen der Hüpfburg und anderen Objekten oder Gegenständen eingehalten wird.
7Q. Fallschutzmatten! Verwenden Sie Fallschutzmatten, insbesondere bei Einsätzen auf harten Böden, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.
7R. Evakuierung! Die Hüpfburg muss immer evakuiert werden, wenn ein mit Verbrennungsmotor betriebenes Gebläse aufgetankt wird oder bei Auftanken eines Stromerzeugers mit Verbrennungsmotor, der das Gebläse mit Strom versorgt.
7S. Betriebshinweise aushändigen! Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Personen, einschließlich des Aufsichtspersonals, des Betreibers und des Mieters, über diese Betriebshinweise informiert sind.
7T. Tiere verboten! Das Betreten der Hüpfburg durch Tiere ist strengstens untersagt, da deren Krallen irreparable Schäden verursachen können.
7U. Achtung Rasenmähroboter! Verhindern Sie den Zugang von Rasenmährobotern oder ähnlichen Geräten zur Hüpfburg, da sie irreparable Schäden verursachen können.
Sicherheit und Versicherung – Hüpfburgen
Unsere Hüpfburgen entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards gemäß den Richtlinien der DIN EN14960. Wir setzen alles daran, sicherzustellen, dass keine unvorhersehbaren Vorfälle eintreten. Bei der Nutzung auf steinigem Untergrund oder hartem Boden ist es erforderlich, den Einstiegsbereich der Hüpfburg durch Fallschutzmatten zu sichern. Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter oder Mieter selbst für ausreichenden Versicherungsschutz und angemessene Aufsicht verantwortlich ist. Der Betrieb einer Hüpfburg erfordert eine Haftpflichtversicherung, die in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen und in der Betriebshaftpflichtversicherung für Gewerbetreibende enthalten ist. Es empfiehlt sich, diesbezüglich Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Die Anforderungen an Veranstalter lassen sich wie folgt definieren: Der Betreiber einer öffentlichen Freizeiteinrichtung hat die Verantwortung, Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und für den Benutzer nicht vorhersehbar oder leicht erkennbar sind. Besonders für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie vor den Konsequenzen ihrer Unerfahrenheit und Unbedachtheit während der Nutzung zu schützen.
Die Anforderungen an die Aufsichtsperson sind wie folgt festgelegt: Es sollte eine geeignete Person im Alter von mindestens 18 Jahren vorhanden sein, die über Durchsetzungsvermögen verfügt. Diese Person ist dazu befähigt, mögliche Fehlverhalten wie übermäßiges Springen, Stoßen und Klettern auf die Seitenwände zu verhindern. Bei Bedarf kann die Aufsichtsperson eingreifen oder Kinder von der Hüpfburg verweisen.